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Defender Application Guard

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Ihr Unternehmen ist vermutlich von der NIS-2-Richtlinie betroffen, d.h. Ihr Unternehmen unterliegt erhöhten Cybersicherheits- und Complianceanforderungen.

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*Der Selbsttest stellt keine Rechtsberatung dar und LM IT Services AG übernimmt für aus dem Ergebnis abgeleitete Entscheidungen keine Haftung.

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Was kommt auf diese Einrichtungen zu?

Die Cybersicherheits-Richtlinie legt Mindestanforderungen an diese Einrichtungen fest. Die Geschäftsführung überwacht die Einhaltung und wird dafür haftbar gemacht. In folgenden Bereichen müssen Maßnahmen umgesetzt werden:

 

  • Konzepte in Bezug auf die Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme
  • Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
  • Aufrechterhaltung des Betriebs (Business Continuity Management – BCM)
  • Sicherheit der Lieferkette
  • Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb, Entwicklung und Wartung von Netz- und Informationssystemen
  • Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit
  • Cyberhygiene und Schulungen im Bereich der Cybersicherheit
  • Einsatz von Kryptografie und gegebenenfalls Verschlüsselung
  • Sicherheit des Personals, Konzepte für die Zugriffskontrolle und Management von Anlagen
  • Verwendung von Lösungen zur Multi-Faktor-Authentifizierung oder kontinuierlichen Authentifizierung
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Welche Sanktionen drohen, wenn ich NIS-2 nicht einhalte?

Verstöße werden je nach Sektor mit unterschiedlichen Geldbußen sanktioniert:

Essenzielle Sektoren: Strafe bis 10 Mio. EUR oder 2% des weltweiten Umsatzes
Wichtige Sektoren: Strafe bis 7 Mio. EUR oder 1,4% des weltweiten Umsatzes

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Wie sieht die Timeline aus?

Seit dem 17. Oktober 2024 gilt die NIS-2-Richtlinie für EU-Mitgliedstaaten und die Bundesregierung hat die Richtlinie 2025 in nationales Recht umgesetzt. Da ein typischer NIS-2 Complianceprozess bis zu 12 Monaten dauern kann, sollte man schnellstmöglich mit der Evaluation anfangen. Außerdem muss die Geschäftsführung rechtzeitig dafür sorgen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten und regelmäßig überprüft werden.

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Buchen Sie einfach einen unverbindlichen Termin. In einem persönlichen Gespräch können wir Ihre offenen Fragen rund um NIS-2 und Informationssicherheit klären.

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